Pauschalreiserichtlinie EU-Formblatt

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer
Pauschalreise nach § 651a
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Gültig für alle Reiseverträge ab 01.07.2018.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen A-ROSA Flussschiff GmbH, Loggerweg 5, 18055 Rostock, Deutschland trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen A-ROSA Flussschiff GmbH, Loggerweg 5, 18055 Rostock, Deutschland über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

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